1. Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Nutzung der Software-as-a-Service-Lösung „TattooOrbit" (nachfolgend „Plattform") durch gewerbliche Kunden, insbesondere Tattoo-Studios (nachfolgend „Kunde").
(2) Betreiberin der Plattform und Vertragspartnerin des Kunden ist die
InnovaDrive UG (haftungsbeschränkt)
Weierstraße 35, 50354 Hürth, Deutschland
Amtsgericht Köln, HRB 127798
vertreten durch den Geschäftsführer Tobias Leyendecker
(nachfolgend „Anbieter"). TattooOrbit ist eine Marke des Anbieters.
(3) Der Vertrag richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern findet nicht statt.
(4) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
(5) Soweit die Parteien einen gesonderten Einzelvertrag geschlossen haben (Mustervertrag Plattformnutzung), gehen dessen Regelungen diesen Bedingungen vor.
2. Gegenstand des Vertrags
(1) Der Anbieter stellt dem Kunden die Plattform über das Internet zur Nutzung bereit. Der Funktionsumfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung (Anlage „Leistungsbeschreibung und Servicelevel"), die Bestandteil dieses Vertrags ist, und umfasst insbesondere:
a) die Führung von Kundenkommunikation über die WhatsApp Business Platform, einschließlich einer KI-gestützten Assistenz zur Qualifizierung von Anfragen und zur Anbahnung von Terminen;
b) eine öffentlich erreichbare Buchungsseite, über die Endkunden des Kunden Termine wählen und eine Anzahlung leisten, sowie öffentlich erreichbare Zahlungs- und Anzahlungsseiten, über die Endkunden Zahlungen (mit oder ohne Terminbezug) und Anzahlungen zu bestehenden Terminen leisten;
c) Kundenverwaltung, Terminkalender mit Artist-Zuweisung, Kalendersynchronisation, Zahlungs- und Rechnungsfunktionen;
d) die Anlage und Steuerung von Werbekampagnen über die Schnittstellen von Meta;
e) eine Gewinnspielfunktion zur Gewinnung von Interessenten (Einzelheiten in den Rahmenbedingungen der Gewinnspielfunktion);
f) die Erzeugung kurzer Videosequenzen aus Fotografien fertiggestellter Tätowierungen mit Hilfe künstlicher Intelligenz (Ziffer 6).
(2) Der Anbieter schuldet die Bereitstellung der Plattform, nicht einen wirtschaftlichen Erfolg. Insbesondere schuldet er keine bestimmte Zahl von Anfragen, Terminen oder Umsätzen.
(3) Der Anbieter wird nicht Partei der Verträge zwischen dem Kunden und dessen Endkunden. Der Vertrag über die Tätowierungsleistung kommt ausschließlich zwischen dem Kunden und dessen Endkunden zustande. Der Anbieter stellt lediglich die technischen Mittel für dessen Anbahnung und Abwicklung bereit.
(4) Der Anbieter ist berechtigt, die Plattform fortzuentwickeln und einzelne Funktionen zu ändern, soweit dies für den Kunden zumutbar ist und der vertragliche Kernnutzen erhalten bleibt. Über die Einstellung wesentlicher Funktionen informiert er den Kunden mit einer Frist von einem Monat in Textform.
3. Vertragsschluss und Einrichtung
(1) Eine öffentliche Selbstregistrierung besteht nicht. Der Anbieter richtet das Kundenkonto ein und schaltet es frei.
(2) Der Vertrag kommt mit der Freischaltung des Kundenkontos durch den Anbieter zustande, sofern die Parteien nicht zuvor einen gesonderten Einzelvertrag geschlossen haben; in diesem Fall gilt dessen Datum.
(3) Der Anbieter teilt dem Kunden den Zeitpunkt des Vertragsschlusses in Textform mit. Dieser Zeitpunkt ist maßgeblich für den Beginn der Mindestlaufzeit nach Ziffer 8.
(4) Die Ersteinrichtung — Anbindung der Rufnummer an die WhatsApp Business Platform, Grundkonfiguration — nimmt der Anbieter vor. Der Kunde wirkt hierbei mit, insbesondere durch Bereitstellung der erforderlichen Zugänge, Nachweise und Angaben. Die Verbindung seiner Zahlungskonten bei Stripe und/oder PayPal nimmt der Kunde über die Verfahren der Zahlungsdienstleister selbst vor (Stripe-Connect-Onboarding, PayPal-Partner-Verbindung in den Einstellungen der Plattform); der Anbieter stellt hierfür die Verknüpfung bereit. Ohne ein verbundenes Zahlungskonto können Anzahlungen und Zahlungen über die Plattform nicht entgegengenommen werden; PayPal steht Endkunden nur zur Wahl, wenn der Kunde ein PayPal-Händlerkonto verbunden hat. Zeiträume, in denen die Einrichtung an einer Freigabe eines Drittanbieters hängt, hat der Anbieter nicht zu vertreten.
4. Einbindung von Drittanbietern
(1) Die Plattform bindet Leistungen Dritter ein. Zum Stand dieser Bedingungen sind das insbesondere: Meta Platforms Ireland Ltd. (WhatsApp Business Platform, Werbeschnittstellen), OpenAI Ireland Ltd. bzw. OpenAI, L.L.C. (KI-Textverarbeitung und Bildbearbeitung), AIVORA PTE. LTD. („PixVerse", Singapur, KI-Videoerzeugung), Stripe Payments Europe Ltd. und PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A. (jeweils Zahlungsabwicklung), Google Ireland Ltd. (Kalendersynchronisation), ElevenLabs Inc. (Sprachsynthese, optional) und Twilio Ireland Ltd. (Beschaffung verwalteter Rufnummern).
(2) Für die Verfügbarkeit, den Funktionsumfang und die Nutzungsbedingungen dieser Dienste ist der jeweilige Drittanbieter verantwortlich. Ändert ein Drittanbieter seine Bedingungen oder stellt er seine Leistung ein, ist der Anbieter berechtigt, die betroffene Funktion anzupassen oder durch eine gleichwertige zu ersetzen.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, die Nutzungsbedingungen und Richtlinien der eingebundenen Drittanbieter einzuhalten, soweit sie sein Verhalten betreffen — insbesondere die WhatsApp-Business-Richtlinien und die Werberichtlinien von Meta.
(4) Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch diese Dienste regeln die Datenschutzerklärung des Anbieters und der Auftragsverarbeitungsvertrag nebst Anlagen.
5. Vergütung
5.1 Grundsatz
(1) Für die Nutzung der Plattform fällt kein laufendes Grundentgelt an. Der Anbieter wird ausschließlich erfolgs- und nutzungsabhängig nach den folgenden Absätzen vergütet.
(2) Alle in dieser Ziffer genannten Sätze und Beträge verstehen sich als Bruttobeträge; sie enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer. Ausgenommen ist der Preis nach Ziffer 6, der netto angegeben wird.
5.2 Erfolgsbeteiligung an durchgeführten Terminen
(3) Für jeden Termin, der über die Buchungsseite der Plattform gebucht und durchgeführt wurde, beträgt die Vergütung des Anbieters 15 % des Endbetrags.
(4) Endbetrag ist der Betrag, den der Kunde seinem Endkunden für die erbrachte Leistung berechnet. Der Kunde legt ihn in der Plattform fest und ist zur wahrheitsgemäßen Angabe verpflichtet. Der Anspruch entsteht mit der Festlegung des Endbetrags.
(5) Maßgeblich ist der Satz, der im Zeitpunkt der Festlegung des Endbetrags gilt. Spätere Änderungen des Satzes wirken nicht auf bereits abgerechnete Termine zurück; der im Zeitpunkt der Festlegung geltende Satz wird technisch am jeweiligen Anspruch festgeschrieben.
5.3 Anzahlung des Endkunden
(6) Bei der Buchung eines Termins über die Buchungsseite leistet der Endkunde eine Anzahlung in Höhe von derzeit 50,00 EUR. Zahlungsempfänger ist der Kunde; die Zahlung wird auf seinem Zahlungskonto bei dem vom Endkunden gewählten Zahlungsdienstleister — Stripe oder, sofern der Kunde ein PayPal-Händlerkonto verbunden hat, PayPal — als Direktbelastung ausgeführt.
(7) In derselben Zahlung wird der Anzahlungsbetrag — abzüglich der Entgelte des Zahlungsdienstleisters, die nach Absatz 23 der Anbieter trägt — als Plattformgebühr an den Anbieter abgeführt. Der Kunde erteilt hierzu die erforderlichen Ermächtigungen und richtet seine Zahlungskonten entsprechend ein. Die Anrechnung nach Absatz 8 erfolgt stets in voller Höhe der Anzahlung.
(8) Die Anzahlung wird auf die Vergütung nach Absatz 3 angerechnet; sie ist kein zusätzlicher Posten. Der Kunde rechnet sie seinem Endkunden auf den Endbetrag an, sodass dieser im Studio entsprechend weniger zahlt.
(9) Anzahlungsbeleg. Es handelt sich um zwei getrennte Vorgänge in einer Zahlung: eine Anzahlung des Endkunden auf die Leistung des Kunden und eine Teilzahlung des Kunden auf die Vergütung des Anbieters. Über den als Plattformgebühr eingezogenen Anzahlungsbetrag erteilt der Anbieter dem Kunden unverzüglich einen Beleg mit gesondertem Steuerausweis (Anzahlungsbeleg) und stellt ihn in der Plattform bereit.
(10) Anzahlungsseite. Der Kunde kann für einen Termin, für den noch keine Anzahlung geleistet wurde — insbesondere einen von ihm selbst angelegten Termin —, über die Plattform ebenfalls eine Anzahlung in der Höhe nach Absatz 6 anfordern (Anzahlungsseite). Für sie gelten die Absätze 6 bis 9, 11 und 16 bis 19 entsprechend. Entsteht für den Termin keine Vergütung nach Absatz 3 — das ist bei Terminen, die nicht über die Buchungsseite gebucht wurden, stets der Fall —, steht der Betrag dem Kunden als Guthaben nach Absatz 13 zu.
(11) Der Kunde weist seine Endkunden vor der Buchung und vor einer Anzahlung auf die Anzahlung und die für sie geltenden Bedingungen hin. Der Anbieter stellt hierfür einen Text bereit und zeigt ihn auf der Buchungsseite und der Anzahlungsseite an; der Endkunde bestätigt ihn vor der Zahlung, und der Zeitpunkt der Bestätigung wird dokumentiert.
5.4 Offener Rest und Guthaben
(12) Offener Rest. Übersteigt die Vergütung nach Absatz 3 die vereinnahmte Anzahlung, wird der Unterschiedsbetrag
a) bei einer über die Plattform abgewickelten Zahlung des Endkunden einbehalten, höchstens jedoch in Höhe des noch offenen Betrags und höchstens in Höhe des Zahlbetrags, oder
b) vom Kunden über die Abrechnungsübersicht der Plattform beglichen.
(13) Guthaben. Unterschreitet die Vergütung nach Absatz 3 die vereinnahmte Anzahlung, steht der Unterschiedsbetrag dem Kunden zu. Er wird in der Plattform gesondert ausgewiesen und nicht mit offenen Beträgen des Kunden verrechnet. Er wird mit künftigen Vergütungsansprüchen verrechnet oder auf Anforderung des Kunden ausgezahlt.
(14) Rechnungen. Über die Vergütung eines Kalendermonats nach den Absätzen 3 und 20 sowie nach Ziffer 6 stellt der Anbieter eine Rechnung mit gesondertem Ausweis der Umsatzsteuer aus und stellt sie in der Plattform bereit. Anzahlungen, über die bereits ein Anzahlungsbeleg nach Absatz 9 erteilt wurde, werden in ihr mit ihrem Netto- und ihrem Steueranteil abgesetzt (§ 14 Abs. 5 UStG).
5.5 Zahlungsziel
(15) Die Vergütung für die in einem Kalendermonat durchgeführten Termine ist bis zum 15. Tag des Folgemonats auszugleichen. Maßgeblich für die Zuordnung zum Kalendermonat ist das Datum des Termins, nicht der Zeitpunkt der Festlegung des Endbetrags.
5.6 Absage eines Termins
(16) Termine können über die Plattform nur unter Angabe eines Grundes abgesagt werden. Der Grund entscheidet über die Anzahlung:
a) Verschiebung: Die Anzahlung wird auf den neuen Termin übertragen; die Vergütung entsteht erst mit dessen Durchführung.
b) Der Kunde kann den Termin nicht wahrnehmen: Die Anzahlung wird dem Endkunden erstattet; die Vergütung fällt nicht an.
c) Der Endkunde sagt mehr als 48 Stunden vor Terminbeginn ab: Die Anzahlung wird dem Endkunden erstattet; die Vergütung fällt nicht an.
d) Der Endkunde sagt später als 48 Stunden vor Terminbeginn ab oder erscheint nicht: Die Anzahlung verfällt und wird dem Kunden gutgeschrieben; die Vergütung fällt nicht an.
(17) Im Fall des Absatzes 16 Buchstabe d bleibt dem Endkunden der Nachweis offen, dass dem Kunden kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. In diesem Fall wird die Anzahlung ganz oder teilweise erstattet. Der Kunde hat einen entsprechenden Nachweis des Endkunden unverzüglich an den Anbieter weiterzuleiten.
(18) Eine verfallene Anzahlung steht wirtschaftlich dem Kunden zu. Sie befindet sich bereits als Plattformgebühr beim Anbieter und wird dem Kunden als Guthaben nach Absatz 13 gutgeschrieben.
(19) Berichtigung des Anzahlungsbelegs. Wird die Anzahlung erstattet (Absatz 16 Buchstabe b und c, Absatz 17) oder verfällt sie (Absatz 16 Buchstabe d), entfällt die Vergütung, auf die angezahlt wurde. Der Anbieter berichtigt in diesem Fall den Anzahlungsbeleg nach Absatz 9 durch ein gesondertes Dokument und weist die Berichtigung gesondert aus; der Kunde berichtigt seinen Vorsteuerabzug entsprechend (§ 17 UStG). Erstattungen an den Endkunden erfolgen auf demselben Zahlungsweg, auf dem die Anzahlung geleistet wurde. Bei einer Verschiebung nach Absatz 16 Buchstabe a bleibt der Anzahlungsbeleg unverändert und wird dem neuen Termin zugeordnet.
5.7 Zahlungsabwicklung ohne Buchung über die Plattform
(20) Wickelt der Kunde eine Zahlung über die Plattform ab, ohne dass ihr ein über die Buchungsseite gebuchter Termin zugrunde liegt, beträgt die Vergütung des Anbieters 5 % des Zahlbetrags. Das betrifft Zahlungen zu Terminen, die der Kunde selbst angelegt hat, ebenso wie Zahlungen ohne Termin, etwa für Waren. Die Zahlung erfolgt über die Zahlungsseite der Plattform; der Endkunde wählt dort den Zahlungsdienstleister (Stripe oder, sofern der Kunde ein PayPal-Händlerkonto verbunden hat, PayPal). Zahlungsempfänger ist der Kunde.
(21) Der Anbieter erbringt insoweit allein die technische Abwicklung der Zahlung; eine Vermittlung des zugrunde liegenden Umsatzes findet nicht statt. Die Vergütung wird bei der Zahlung einbehalten. Eine Anzahlung nach Absatz 6 fällt nicht an; eine vom Kunden für einen solchen Termin nach Absatz 10 angeforderte Anzahlung unterliegt nicht der Vergütung nach Absatz 20. Maßgeblich ist der Satz im Zeitpunkt der Erstellung des Zahlungslinks.
(22) Eine Pflicht, Zahlungen über die Plattform abzuwickeln, besteht nicht. Außerhalb der Plattform vereinnahmte Zahlungen lösen keine Vergütung aus.
5.8 Entgelte Dritter
(23) Entgelte des jeweiligen Zahlungsdienstleisters (Stripe oder PayPal) für Zahlungen, die der Kunde über die Plattform von seinen Endkunden entgegennimmt, trägt der Kunde. Entgelte des Zahlungsdienstleisters für eine Anzahlung nach den Absätzen 6 und 10 trägt der Anbieter.
(24) Entgelte von Meta für die Nutzung der WhatsApp Business Platform trägt der Kunde. Sie werden von Meta unmittelbar gegenüber dem Kunden über dessen Meta-Geschäftskonto abgerechnet; der Anbieter berechnet sie nicht weiter.
5.9 Steuerlicher Status des Kunden
(25) Der Kunde sichert zu, dass er der Regelbesteuerung unterliegt und die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG nicht in Anspruch nimmt. Er teilt dem Anbieter vor der Freischaltung seine Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer sowie den auf seine Leistungen anzuwendenden Umsatzsteuersatz mit und hält beides aktuell. Ändert sich sein steuerlicher Status, zeigt er dies dem Anbieter unverzüglich in Textform an. Nimmt der Kunde die Kleinunternehmerregelung entgegen dieser Zusicherung in Anspruch, ist der Anbieter zur außerordentlichen Kündigung berechtigt; die Verantwortung für den Steuerausweis auf den Rechnungen an seine Endkunden trägt der Kunde.
5.10 Mitwirkung bei der Plattformmeldung
(26) Der Anbieter ist als Betreiber einer Plattform nach dem Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) verpflichtet, die dort genannten Angaben zum Kunden zu erheben, auf Plausibilität zu prüfen und jährlich an das Bundeszentralamt für Steuern zu übermitteln. Der Kunde stellt dem Anbieter die hierfür erforderlichen Angaben — insbesondere Rechtsform, Name, Anschrift, Steuer-Identifikationsnummer und ausstellender Staat, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, Handelsregisternummer, Ansässigkeitsstaat, Kennung des Finanzkontos, bei natürlichen Personen das Geburtsdatum — auf Anforderung zur Verfügung und teilt Änderungen unverzüglich mit. Der Anbieter unterrichtet den Kunden über die ihn betreffenden übermittelten Angaben.
6. KI-Videofunktion
(1) Der Anbieter stellt eine Funktion bereit, mit der aus einer Fotografie einer fertiggestellten Tätowierung und einer kurzen Beschreibung des Artists eine etwa fünf Sekunden lange Videosequenz erzeugt wird. Die Erzeugung erfolgt unter Einsatz externer KI-Dienste.
(2) Preis. Je erfolgreich erzeugter Videosequenz berechnet der Anbieter einen Festpreis, der sich aus den Bezugskosten der eingesetzten Dienste ableitet, mindestens jedoch 2,99 EUR netto beträgt. Der Preis wird dem Kunden vor der Erzeugung angezeigt und ist von ihm zu bestätigen. Mit der Bestätigung wird der Preis festgeschrieben; spätere Änderungen der Preisbildung wirken nicht zurück.
(3) Abrechenbar ist nur ein Ergebnis. Eine Vergütung entsteht erst, wenn die erzeugte Datei beim Anbieter vorliegt und für den Kunden abrufbar ist. Fehlgeschlagene, abgebrochene oder vom Kunden nicht bestätigte Vorgänge werden nicht berechnet. Die vor der Preisbestätigung erzeugten Entwürfe (Analyse und Startbildvorschläge, einschließlich bis zu zwei Korrekturen) sind kostenfrei.
(4) Rechte an den Ausgangsdaten. Der Kunde stellt sicher, dass er berechtigt ist, die hochgeladene Fotografie zu diesem Zweck zu verwenden und an die eingesetzten Dienstleister zu übermitteln — insbesondere hinsichtlich der Rechte der abgebildeten Person und etwaiger Urheber- und Leistungsschutzrechte an dem tätowierten Motiv. Der Anbieter fordert vor der erstmaligen Verarbeitung für einen Endkunden eine ausdrückliche Bestätigung des Kunden an und dokumentiert sie.
(5) Rechte am Ergebnis. Der Anbieter räumt dem Kunden das einfache, zeitlich und räumlich unbeschränkte Recht ein, die erzeugte Videosequenz für eigene Zwecke einschließlich der Bewerbung seines Studios zu nutzen. Weitergehende Rechte, insbesondere zur Unterlizenzierung oder zum Weiterverkauf, werden nicht eingeräumt.
(6) Grenzen. Der Anbieter kann je Kunde und Zeitraum eine Höchstzahl von Erzeugungen festlegen, um die Verfügbarkeit für alle Kunden zu sichern. Er weist auf eine erreichte Grenze hin.
(7) Der Anbieter sichert nicht zu, dass die erzeugten Videosequenzen frei von Wasserzeichen des eingesetzten Dienstleisters sind, und entfernt vorhandene Wasserzeichen nicht.
7. Zahlungsverzug und Zugangssperre
(1) Bleibt die nach Ziffer 5 Absatz 15 fällige Vergütung nach dem 15. Tag des Folgemonats offen, befindet sich der Kunde ohne weitere Mahnung in Verzug.
(2) Der Anbieter erinnert den Kunden vor Fälligkeit in Textform an offene Beträge und mahnt überfällige Beträge in Textform an.
(3) Der Anbieter ist nach vorheriger Ankündigung in Textform berechtigt, den Zugang zur Plattform einzuschränken, bis der überfällige Betrag ausgeglichen ist. In diesem Fall bleiben zugänglich:
a) die Abrechnungsübersicht,
b) der Weg, offene Beträge zu begleichen,
c) der lesende Zugriff auf die gespeicherten Kunden-, Termin- und Rechnungsdaten.
(4) Von der Einschränkung ausgenommen sind Beträge, die eine geringfügige Grenze nicht übersteigen; der Anbieter legt sie so fest, dass Rundungsdifferenzen keine Sperre auslösen.
(5) Gesetzliche Verzugsrechte, insbesondere auf Verzugszinsen und Ersatz von Rechtsverfolgungskosten, bleiben unberührt.
8. Laufzeit und Kündigung
(1) Der Vertrag läuft ab Vertragsschluss (Ziffer 3) sechs Monate (Mindestlaufzeit).
(2) Innerhalb der Mindestlaufzeit ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Sie kann jedoch bereits während der Mindestlaufzeit zum Ablauf der Mindestlaufzeit erklärt werden.
(3) Nach Ablauf der Mindestlaufzeit läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit weiter. Beide Parteien können ihn dann ohne Einhaltung einer Frist zum Ende eines Kalendermonats kündigen. Eine automatische Verlängerung um eine weitere Mindestlaufzeit findet nicht statt.
(4) Kündigungen bedürfen der Textform; eine E-Mail genügt.
(5) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Abmahnung gegen Ziffer 9 verstößt oder mit einem nicht unerheblichen Betrag länger als zwei Monate in Verzug ist.
(6) Vergütungsansprüche für Termine, die bis zum Vertragsende durchgeführt wurden, sowie Guthaben des Kunden nach Ziffer 5 Absatz 13 bleiben vom Vertragsende unberührt und werden nach dessen Ende abgerechnet.
(7) Datenrückgabe und Löschung. Der Kunde kann seine in der Plattform gespeicherten Daten bis zum Ablauf von 30 Tagen nach Vertragsende in einem gängigen, maschinenlesbaren Format anfordern. Nach Ablauf dieser Frist löscht der Anbieter die Daten des Kunden, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht. Einzelheiten regelt der Auftragsverarbeitungsvertrag.
9. Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde ist für die rechtmäßige Nutzung der Plattform verantwortlich. Er stellt insbesondere sicher, dass
a) er über die erforderlichen Einwilligungen und Rechtsgrundlagen für die von ihm veranlassten Nachrichten verfügt, insbesondere im Anwendungsbereich des § 7 UWG;
b) die von ihm hinterlegten Inhalte — Texte, Bilder, Werbemittel, Gewinnspielbedingungen — nicht gegen Rechte Dritter oder gesetzliche Vorschriften verstoßen;
c) er den gesetzlichen Anforderungen an seine eigene Tätigkeit genügt, insbesondere den Dokumentations-, Aufklärungs- und Hygienepflichten sowie dem Verbot der Tätowierung Minderjähriger nach den einschlägigen Vorschriften;
d) er seinen Endkunden gegenüber seine eigenen datenschutzrechtlichen Informationspflichten erfüllt.
(2) Der Kunde behandelt Zugangsdaten vertraulich und gibt sie nicht an Dritte weiter. Er teilt dem Anbieter unverzüglich mit, wenn ein Verdacht auf unbefugte Nutzung besteht.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, den Endbetrag eines durchgeführten Termins zutreffend und zeitnah in der Plattform festzulegen.
(4) Der Kunde stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer schuldhaften Verletzung der Pflichten nach diesem Abschnitt beruhen, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung.
10. Verfügbarkeit und Support
(1) Der Anbieter erbringt die Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nach dem Stand der Technik. Die Einzelheiten der Verfügbarkeit, der Wartungsfenster und der Reaktionszeiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.
(2) Eine ununterbrochene Verfügbarkeit ist technisch nicht erreichbar und wird nicht geschuldet. Zeiten, in denen die Plattform wegen einer Störung bei einem eingebundenen Drittanbieter nicht oder nur eingeschränkt nutzbar ist, gelten nicht als Ausfallzeit des Anbieters.
(3) Notwendige Wartungsarbeiten kündigt der Anbieter, soweit möglich, mit angemessenem Vorlauf an und legt sie in verkehrsarme Zeiten.
11. Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt
a) bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
b) bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
c) nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes,
d) im Umfang einer von ihm übernommenen Garantie.
(2) Bei der leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht — einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf — haftet der Anbieter der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
(3) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
(4) Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter nur in dem Umfang, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.
(5) Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
(6) Der Anbieter haftet nicht für Inhalte, die der Kunde einstellt oder veranlasst, und nicht für die Erfüllung der Verträge zwischen dem Kunden und dessen Endkunden.
12. Datenschutz
(1) Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten, die der Kunde in der Plattform verarbeitet, im Auftrag des Kunden. Die Parteien schließen hierüber einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO; er ist als Anlage Bestandteil dieses Vertrags.
(2) Soweit der Anbieter personenbezogene Daten in eigener Verantwortung verarbeitet — insbesondere Daten der Ansprechpartner des Kunden, Abrechnungsdaten und Daten der Besucher seiner Websites — gilt seine Datenschutzerklärung.
(3) Der Anbieter setzt Unterauftragsverarbeiter ein. Sie sind in der Anlage zum Auftragsverarbeitungsvertrag aufgeführt. Der Kunde stimmt ihrem Einsatz allgemein zu; der Anbieter informiert über beabsichtigte Änderungen mit einer Frist von einem Monat in Textform und räumt dem Kunden ein Widerspruchsrecht ein.
(4) Der Kunde ist für die von ihm verarbeiteten Daten seiner Endkunden datenschutzrechtlich verantwortlich. Er erfüllt insbesondere seine Informationspflichten nach Art. 13, 14 DSGVO und holt erforderliche Einwilligungen ein.
13. Vertraulichkeit
(1) Die Parteien behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten, nicht offenkundigen Informationen der anderen Partei vertraulich und verwenden sie nur zur Durchführung dieses Vertrags.
(2) Die Pflicht gilt für die Dauer des Vertrags und drei Jahre über sein Ende hinaus. Gesetzliche Offenbarungspflichten bleiben unberührt.
(3) Der Anbieter ist berechtigt, den Kunden nach vorheriger Zustimmung in Textform als Referenz zu nennen. Die Zustimmung kann jederzeit für die Zukunft widerrufen werden.
14. Änderungen dieser Bedingungen
(1) Der Anbieter kann diese Bedingungen mit Wirkung für die Zukunft ändern, wenn dies zur Anpassung an geänderte Rechtslage, Rechtsprechung, technische Rahmenbedingungen oder an eine geänderte Leistung erforderlich ist und der Kunde dadurch nicht unangemessen benachteiligt wird.
(2) Der Anbieter teilt die Änderung mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mit und weist auf das Widerspruchsrecht und die Folgen hin.
(3) Widerspricht der Kunde nicht bis zum Wirksamwerden in Textform, gilt die Änderung als angenommen. Widerspricht er, kann jede Partei den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens kündigen; bis dahin gelten die bisherigen Bedingungen fort.
(4) Änderungen der Vergütung nach Ziffer 5 wirken nicht auf bereits entstandene Ansprüche zurück.
15. Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz des Anbieters, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, soweit seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Anbieter anerkannt sind.
(4) Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit vorheriger Zustimmung des Anbieters in Textform übertragen.
(5) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform. Das gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses.
(6) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Fragen zu diesem Text: info@innovadrive.de